AGB |
| 3. |
Leistung |
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3.1 |
wlook erbringt ihre Leistung durch Einrichtung von internetbasierter
Terminvereinbarungssoftware für den Auftraggeber im Rahmen der
vertraglich vereinbarten Bedingungen. Ein weitergehender Leistungsumfang
besteht nur, wenn dies zuvor vertraglich von beiden Seiten schriftlich
bestätigt worden ist. |
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3.2 |
wlook ist verpflichtet, zur Erfüllung des jeweiligen Vertragsinhaltes
alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, Kenntnisse und Erfahrungen
einzusetzen. |
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3.3 |
wlook ist berechtigt, sich zur Ausführung aller Geschäfte
Dritter zu bedienen. wlook haftet nur für sorgfältige
Auswahl. |
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3.4 |
Vertragspartner sind der Auftraggeber und wlook. Der Kontakt zwischen
dem Auftraggeber und von wlook eingesetzten Dritten bedarf
der Einwilligung von wlook und berührt das Vertragsverhältnis
zwischen Auftraggeber und wlook nicht. |
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Allgemeines | Auftragserteilung
| Leistung | Vertragsdauer
| Preise
Lieferung | Eigentumsvorbehalt
| Reklamation und Haftung |Sonstiges
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