AGB

3. Leistung
3.1 wlook erbringt ihre Leistung durch Einrichtung von internetbasierter Terminvereinbarungssoftware für den Auftraggeber im Rahmen der vertraglich vereinbarten Bedingungen. Ein weitergehender Leistungsumfang besteht nur, wenn dies zuvor vertraglich von beiden Seiten schriftlich bestätigt worden ist.
3.2 wlook ist verpflichtet, zur Erfüllung des jeweiligen Vertragsinhaltes alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel, Kenntnisse und Erfahrungen einzusetzen.
3.3 wlook ist berechtigt, sich zur Ausführung aller Geschäfte Dritter zu bedienen. wlook haftet nur für sorgfältige Auswahl.
3.4 Vertragspartner sind der Auftraggeber und wlook. Der Kontakt zwischen dem Auftraggeber und von wlook eingesetzten Dritten bedarf der Einwilligung von wlook und berührt das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und wlook nicht.

Allgemeines | Auftragserteilung | Leistung | Vertragsdauer | Preise
Lieferung | Eigentumsvorbehalt | Reklamation und Haftung |Sonstiges
 
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